Wo mein Argument liegt? Ich finde eben bei sowas dürfte nichts auf irgendwelche Psychosen zurückgeführt werden. Der Typ hat doch ganz bewusst die Leute wie Vieh gejagt und abgeschlachtet. Gabs da nicht auch so einen post wo der das erklärt. Ich meine das wäre bei Facebook gewesen. Vom mir aus können sie den auch in die Klapse stecken, aber strafe muss sein.
Was kommt als nächstes? Kinderschänder werden für unzurechnungsfähig erklärt weil sie nicht wussten was sie da anrichten? Sehr bedenklich ...
Mario hat geschrieben:Wo mein Argument liegt? Ich finde eben bei sowas dürfte nichts auf irgendwelche Psychosen zurückgeführt werden. Der Typ hat doch ganz bewusst die Leute wie Vieh gejagt und abgeschlachtet. Gabs da nicht auch so einen post wo der das erklärt. Ich meine das wäre bei Facebook gewesen.
Ob es ihm bewusst war oder nicht, das spielt keine Rolle. Nimm doch wieder das Beispiel mit den Dämonen: Trotz dieser Paranoia wärst du in der Lage, zu planen und entsprechend zu handeln. Dennoch ist die Schuld gering.
Mario hat geschrieben:Was kommt als nächstes? Kinderschänder werden für unzurechnungsfähig erklärt weil sie nicht wussten was sie da anrichten? Sehr bedenklich ...
Was ist daran bedenklich? Wenn es so ist, dann ist es so. Wir hatten das Thema Kinderschänder schon auf Cyan; du kannst versuchen, emotionale Themen aufzugreifen, es ist egal. Für sie gilt das gleiche.
o.O Das hat man mich auf Cyan auch gefragt. Ich dachte, das sei damals eine Art Ausrutscher gewesen, weil es doch gar kein Problem gibt. So hatte ich die Situation damals, so denke ich, dargestellt; hier nicht anders. Warum sollte man bitte am gegenwärtigen rechtlichen System dies betreffendes ändern? Das einzige, das einer Änderung bedarf, ist das Gesetz für Sicherungsverwahrung, weil es seit 2010 nicht mehr angewendet werden darf, laut BVerfG. Daher kannst du dir die Fragen leicht selbst beantworten: Man verfährt mit ihm, wie es das Gesetz vorsieht. Ist er unzurechnungsfähig, wird er in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen und, so weit es möglich ist, ‚geheilt‘. Anderenfalls greift das normale Strafgesetz, das übrigens besser ist als das in Deutschland, weil die Strafe genauer definiert ist (bis 21 Jahre). Also, wo liegt das Problem?
Ob jemand schuldig ist oder nicht, entscheiden bei Krankheit Gutachter. Klar, ne?