Mario hat geschrieben:Das ist mir doch alles bewusst. Ich weis das es da eine rechtliche Grundlage gibt. Meine frage ist aber was DU machen würdest.
Ah, diese Masche. Der Versuch, durch subjektives Empfinden die Sache einfacher zu machen und sich dazu einzubilden, so die Betroffenen nachspielen zu können. Weißt du, ich stelle mir das Denken des Täters vor – bei vielen Fällen. Ein Tabu! Jeder Täter ist ursprünglich böse und widersetzt sich absichtlich jeder Moral! Was ich nicht kenne, Paranoia oder Schizophrenie, das gibt es nicht! Das sind alles nur Ausreden, dem Täter die Schuld zu nehmen! Nicht wahr? – Wo ist die Empathie zum Täter? Empathie bedeutet nicht unbedingt zu trauern. Das sei den Angehörigen vorbehalten, also denen, die es wirklich betrifft. Es heißt auch, den Täter als Menschen wie dich zu verstehen, zu fragen, warum er das getan hat. Wenn man ein humanistisches Weltbild hat, sollte man in so einem Fall immer nach einer Lösung suchen, die zum
Vorteil der Menschen ist. Jemand stört den gesellschaftlich definierten Frieden; statt diesen wie einen Fehler aus der Gesellschaft zu verbannen, sollte das Problem gefasst werden, es sollte der Versuch unternommen werden, diesen Menschen so zu helfen, dass er sich frei in der Gesellschaft entwickeln kann. Das wäre humanistisch.
Psychologisch gesehen wäre es sowieso sinnvoller, auf den Täter zuzugehen: Je länger ich einen Täter einsperre, desto höher wird das Risiko, dass seine psychotischen Neigungen sich verstärken. Man sollte sich die Konsequenz dessen mal vor Augen führen: an sich gesunde Menschen, die z.B. wegen Affekten und Zufällen eingesperrt werden, könnten gerade durch das Gefängnis Psychosen entwickeln! (Ist nur eine Annahme, aber wenn dem so wäre: WZF?)
Die humane Behandlung von Verbrechern ist keine Fehlleitung, verursacht durch die 68-er Bewegung (das ist fast genauso paranoid), sondern die richtige Folge unserer Wertevorstellungen: Dass jeder ein Mensch ist, egal was er tut, und hiermit jedem bestimmte Rechte zustehen; an vorderste Stelle aber die Freiheit – Sicherheit muss in ihrer unnötigen Überhöhung sich zwangsläufig den Gegenstand, den sie schützen will vor Augen führen; autoritäre Repression hingegen ist der direkte Widerspruch zur Freiheit.
Wenn wir uns nicht auf die Werte Gleichheit und Freiheit einigen können, ist deine Argumentation hinsichtlich der Moral mehr als widersprüchlich.
Es steht übrigens außer Frage, ob jemand ein Mensch ist oder nicht.
Mario hat geschrieben:Und Schuldig. Schuld ist der Täter im jeden fall. Aber zurechnungsfähig... das ist es ja.
Juristisch ist es dasselbe. In Deutschland hat man den Begriff längst durch Schuldunfähigkeit ersetzt.