Beschneidung quasi strafbar
Verfasst: Do 28. Jun 2012, 18:49
Das LG Köln hat vor fast zwei Monaten ein kontroverses Urteil gefällt: Demnach macht sich ein Arzt der Körperverletzung strafbar, wenn er ohne medizinische Notwendigkeit einen Jungen beschneidet, selbst wenn die Eltern dem Eingriff zustimmen. Der beschuldigte Arzt wurde jedoch wegen Verbotirrtums freigesprochen. Folglich dürfte der Verbotsirrtum für diesen Fall künftig nicht mehr gelten, womit quasi ein Verbot besteht.
Ich halte das Urteil für … strittig. Den Atheisten mag es aber sicher zusprechen, wie man an den Kommentaren im Internet sehen kann. Aber auch in laizistischen Staaten gibt es Religionsfreiheit. Die Beschneidung ist tief im muslimischen und jüdischen (!) Brauch verankert. Für Gläubige gäbe es nach diesem Urteil nur zwei Möglichkeiten, ihrer Religion nachzukommen: ausreisen oder wesentlich riskantere Beschneidungen von medizinschen Laien vornehmen.
Den Eltern steht es fast frei, wie sie ihr Kind in religiöser Hinsicht erziehen. Irgendeine Erziehung erfährt jedes Kind, mit jeweils verschiedenen Auswirkungen im Spätalter. Eine männliche Beschneidung allerdings ist nicht mit derart großen Nachteilen verbunden wie eine weibliche; sie hat sogar Vorteile. Und sollte das Kind später nicht mehr seiner Religion angehören wollen, so hindert die Beschneidung ihn daran nicht.
Aber das ist ein Streitthema. Und deshalb gibt es diesen Thread. Hat das LG zu wenig Fingerspitzengefühl bei der Bewertung kultureller Folgen des Urteils gezeigt?
PS: Es wird vermutlich kein wirkliches Verbot geben, um das gleich mal zu klären. Man kann es sich zumindest nicht vorstellen. Wahrscheinlich werden Vergehen einfach nicht verfolgt…
Links:
Ich halte das Urteil für … strittig. Den Atheisten mag es aber sicher zusprechen, wie man an den Kommentaren im Internet sehen kann. Aber auch in laizistischen Staaten gibt es Religionsfreiheit. Die Beschneidung ist tief im muslimischen und jüdischen (!) Brauch verankert. Für Gläubige gäbe es nach diesem Urteil nur zwei Möglichkeiten, ihrer Religion nachzukommen: ausreisen oder wesentlich riskantere Beschneidungen von medizinschen Laien vornehmen.
Den Eltern steht es fast frei, wie sie ihr Kind in religiöser Hinsicht erziehen. Irgendeine Erziehung erfährt jedes Kind, mit jeweils verschiedenen Auswirkungen im Spätalter. Eine männliche Beschneidung allerdings ist nicht mit derart großen Nachteilen verbunden wie eine weibliche; sie hat sogar Vorteile. Und sollte das Kind später nicht mehr seiner Religion angehören wollen, so hindert die Beschneidung ihn daran nicht.
Aber das ist ein Streitthema. Und deshalb gibt es diesen Thread. Hat das LG zu wenig Fingerspitzengefühl bei der Bewertung kultureller Folgen des Urteils gezeigt?
PS: Es wird vermutlich kein wirkliches Verbot geben, um das gleich mal zu klären. Man kann es sich zumindest nicht vorstellen. Wahrscheinlich werden Vergehen einfach nicht verfolgt…
Links:
- http://verfassungsblog.de/beschneidungsurteil-juristisch-und-rechtsethisch-fragwrdig/
- http://verfassungsblog.de/das-beschneidungsurteil-aus-kln-und-die-frage-wozu/
- http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/nach-dem-koelner-urteil-strafbare-beschneidung-11802626.html



